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Reisepass: Verlustanzeige

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Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.


Description

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.


Jurisdiction

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).


Eke out

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.


Costs

Keine


Required documents

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).


Legal basis


Additional Information

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.


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Contacts

Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Phone: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Opening times:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Mrs. Naujoks Icon Vcard

Phone: 04823 948212  
E-Mail: naujoks[at]wilstermarsch.de
|   Room: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 5  

Employee (Amt 3 – Ordnungs- und Sozialamt)

Mrs. Preiß Icon Vcard

Phone: 04823 948211  
E-Mail: preiss[at]wilstermarsch.de
|   Room: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 7  


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