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Sporthalle, Sportplatz nutzen

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Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Description

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.


Jurisdiction

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Costs

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.


Additional Information

Anträge können formlos gestellt werden.


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Contacts

Amt 2 – Finanz- und Liegenschaftsabteilung/ Kämmerei

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Phone: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Opening times:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt 2 – Finanz- und Liegenschaftsabteilung/ Kämmerei)

Mr. Friedrichs Icon Vcard

Phone: 04823 948237  
E-Mail: friedrichs[at]wilstermarsch.de
|   Room: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 18  


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