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Veränderungssperren

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Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).


Description

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.


Jurisdiction

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Legal basis


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Contacts

Amt 4 – Bauverwaltungsamt

Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Phone: +49 4823 9482-0  
E-Mail: amt[at]wilstermarsch.de
Web: www.wilster.de/


Opening times:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt 4 – Bauverwaltungsamt)

Mrs. Rogowski Icon Vcard

Phone: 04823 948244  
E-Mail: rogowski[at]wilstermarsch.de
|   Room: Etage: 1. Obergeschoss | Zimmer: 24  

Employee (Amt 4 – Bauverwaltungsamt)

Mrs. Rohwer Icon Vcard

Phone: 04823 948288  
E-Mail: rohwer[at]wilstermarsch.de
|   Room: Etage: 1. Obergeschoss | Zimmer: 27  


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