Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
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Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Description
Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.
Jurisdiction
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime
Related services
- Gefährliche Hunde: Erlaubnis für die Haltung, Leinenzwang
- Hausschlachtungen
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Vermarktung von Geflügelfleisch
Contacts
Amt 3 - Ordnungs- und Sozialamt
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Phone:
+49 4823 9482-0
E-Mail:
amt[at]wilstermarsch.de
Web:
www.wilster.de/
Opening times:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Employee (Amt 3 - Ordnungs- und Sozialamt)
Phone:
04823 948289
E-Mail:
koepsel[at]wilstermarsch.de
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Room:
Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 03