Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Competence search

Location filters
25572 Landscheide


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine prüfpflichtige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, hat dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.


Jurisdiction

An die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


Eke out

Die Anzeige ist mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich an die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu richten.


Costs

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


Required documents

Die Anzeige muss Angaben enthalten

  • zum Betreiber,
  • zum Standort und zur Abgrenzung der Anlage,
  • zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird,
  • zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen sowie zu den
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind.

 


Legal basis

§ 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).


Additional Information

Formulare sind auf der Homepage der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt als Download verfügbar.

Was sollte ich noch wissen?

Nicht anzeigepflichtig ist das Errichten von

  • Anlagen, für die eine Eignungsfeststellung nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt wird,
  • sonstigen Anlagen, die Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften sind (z.B. nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder dem Baurecht), sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen der AwSV sichergestellt wird.

    Bei diesen Verfahren kann behördenintern die Beteiligung der zuständigen Behörde sichergestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie bei:

  • den Unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte,
  • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

 


Related services


Contacts

IV12 Wasser und Boden

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe

E-Mail: wasserbehoerde[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-umweltschutz/wasser-und-boden.html


Opening times:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (IV12 Wasser und Boden)

Mrs. Möhle Icon Vcard

Phone: 04821 69-237   |   Fax: 04821 699-237
E-Mail: moehle[at]steinburg.de
|   Room: 214  

Employee (IV12 Wasser und Boden)

Mr. Willmann Icon Vcard

Phone: 04821 69-367   |   Fax: 04821 699-367
E-Mail: willmann[at]steinburg.de
|   Room: 210  


To top