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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

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Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Description

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Jurisdiction

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Legal basis

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html


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