Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Brauchtumsfeuer: Anmeldung

Competence search


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.


Description

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.


Jurisdiction

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)


Related services


Please enter your Location Picker in the jurisdiction search. Only in this way it is possible to identify a contact.

To top