Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
Landesportal Schleswig-Holstein
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigt man eine Waffenbesitzkarte.
Description
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Jurisdiction
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Costs
Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.
Legal basis
§ 10 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif (VwGebV)
Related services
Please enter your Location Picker in the jurisdiction search. Only in this way it is possible to identify a contact.