Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Landesportal Schleswig-Holstein
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Description
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Jurisdiction
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Legal basis
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).
Related services
Please enter your Location Picker in the jurisdiction search. Only in this way it is possible to identify a contact.