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Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

Competence search


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.


Description

Wenn Sie

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,

müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.


Jurisdiction

Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)


Eke out

Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.


Costs

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Required documents

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

 


Legal basis


Additional Information

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Veterinärämter in Schleswig-Holstein


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