Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Landesportal Schleswig-Holstein
Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.
Description
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Jurisdiction
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
Eke out
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Costs
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Required documents
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Legal basis
Additional Information
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
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