Haltung von Nutztieren: Anzeige
Landesportal Schleswig-Holstein
Haltung von Nutztieren: Anzeige
Die Haltung von Nutztieren muss der zuständigen Behörde angezeit werden.
Description
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Einhufer,
- Hühner,
- Enten,
- Gänse,
- Fasane,
- Perlhühner,
- Rebhühner,
- Tauben,
- Truthühner,
- Wachteln,
- Laufvögel,
- Gehegewild,
- Kameliden,
- andere Klauentiere,
- Fische aus Aquakulturbetrieben,
- Bienen.
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Jurisdiction
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Eke out
Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.
Costs
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Required documents
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name,
- Anschrift,
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker),
- Nutzungsart der Tiere und
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort).
Legal basis
- §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV),
- § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV),
- § 2 Abs. 1 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).
Related services
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
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