Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
Landesportal Schleswig-Holstein
Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.
Description
Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.
Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:
- Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
- Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung
Diese Voraussetzungen gelten nicht für
- Wirbellose Tiere,
- tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
- Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
- Nager und Hauskaninchen.
Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.
Jurisdiction
- Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
- Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll
Costs
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Required documents
Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:
- Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate)
- EU-Heimtierausweis
Legal basis
Related services
- Brauchtumsfeuer: Anmeldung
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
Please enter your Location Picker in the jurisdiction search. Only in this way it is possible to identify a contact.