Kurabgabe
Landesportal Schleswig-Holstein
Kurabgabe
Kommunen, die als Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.
Description
Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.
Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.
Jurisdiction
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z.B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).
Eke out
Keine
Costs
Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Required documents
Keine
Legal basis
§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).
Additional Information
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Related services
Please enter your Location Picker in the jurisdiction search. Only in this way it is possible to identify a contact.