Straßenbeleuchtungsstörung melden
Landesportal Schleswig-Holstein
Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Description
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Jurisdiction
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
Legal basis
Related services
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- Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
- Straßenreinigung
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