Covid-19: Strategiewechsel – Neuerungen für Infizierte und Kontaktpersonen
23.11.2021 - Seit gut zwei Wochen steigt die Anzahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Kreis Steinburg stark an, weswegen das Team Infektionsschutz im Gesundheitsamt seine Arbeitsweise angepasst hat. Durch den Strategiewechsel können interne Abläufe verschlankt und Personalressourcen sinnvoll umverteilt werden.
Bisher werden alle PCR-positiv bestätigten Personen (infizierte Personen) und die ermittelten Kontaktpersonen telefonisch vom Gesundheitsamt kontaktiert. In diesen Telefonaten werden diverse Daten von den betroffenen Personen aufgenommen und mündlich die Absonderung angeordnet.
Diese mündliche Anordnung ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da sich die Pflicht zur Absonderung aus der bestehenden Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg über die Anordnung zur Absonderung unmittelbar ergibt (Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS- CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson).
Für enge Kontaktpersonen zu Infizierten gilt zukünftig Folgendes:
Sobald sie Kenntnis von der Infektion ihres Kontaktes erlangt haben, haben sie sich unmittelbar für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies gilt nicht für geimpfte Personen sowie Genesene, die in den letzten 6 Monaten mit dem Erreger infiziert waren.
Auch gilt dies nicht für Kontakte innerhalb von Kindertagesstätten, Kinderpflegestellen und Schulen. Im Einzelfall, insbesondere bei Kontakten in den genannten Einrichtungen, kann das Gesundheitsamt auch in diesen Fällen eine Quarantäne anordnen.
Zu den engen Kontaktpersonen zur einer infizierten Person wird das Kreisgesundheitsamt zukünftig keinen Kontakt mehr aufnehmen. Dies bedeutet, dass enge Kontaktpersonen sich nun in eigener Verantwortung ohne explizite Anordnung in Quarantäne begeben und sich über das Meldeformular unter www.steinburg.de/corona beim Gesundheitsamt melden müssen. Eine Ausnahmeregelung besteht für Kontakte in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen. Dort prüft das Gesundheitsamt das Infektionsrisiko individuell, so dass keine automatische Quarantäne greift,“ so Sonja Wilke, Leiterin des Gesundheitsamtes.
Für Personen mit einem positiven Selbst- oder Schnelltest gilt Folgendes: Diese Personen sind – wie bisher – zu einer umgehenden PCR-Testung möglichst über den Hausarzt verpflichtet und müssen sich jetzt ebenfalls eigenverantwortlich über ein Meldeformular unter www.steinburg.de/corona beim Gesundheitsamt melden. Personen, bei denen ein positives PCR-Ergebnis vorliegt (sog. infizierte Personen), haben sich ebenfalls über das Meldeformular unter www.steinburg.de/corona beim Gesundheitsamt zu melden.
Eine weitere Änderung im Vorgehen des Infektionsschutzteam gibt es mit Blick auf die Absonderungsdauer von Infizierten (PCR-positiv bestätigte Personen). „Aufgrund der derzeit äußerst angespannten Infektionslage ist ein vorzeitiges Beenden der Quarantäne bei positiver PCR nicht mehr möglich. Die RKI Empfehlungen sind uneingeschränkt anzuwenden, unabhängig von der Schwere der Erkrankung und des Impfstatus. Dies bedeutet, die Quarantäne beträgt 14 Tage ab Symptombeginn. Jeder Tag einer verkürzten Quarantäne erhöht das Restrisiko, dass die Infektion weitergetragen wird, auch bei negativen Schnelltest bleibt ein Restrisiko bestehen.“ berichtet die ärztliche Leitung des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Catrin Tzaribachev.
Frau Dr. Tzaribachev appelliert mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen an die Steinburgerinnen und Steinburger „Verzichten Sie auf alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte, halten Sie Abstand und tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung wo der Abstand nicht eingehalten werden kann und lassen Sie sich impfen. Nur gemeinsam können wir es schaffen den Anstieg der Infektionszahlen abzubremsen.“
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinburg unter www.steinburg.de/corona.