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Aufhebung der Überwachungszone zur Bekämpfung der Geflügelpest

16.01.2025

Die Überwachungszone zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) im Kreis Steinburg wird mit Wirkung ab Donnerstag, dem 16. Januar 2025, aufgehoben.

Mit Datum vom 16. Dezember 2024 hat der Landrat des Landkreises Stade, Niedersachsen, gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 den Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza in einer Geflügelhaltung mit etwa 43.000 Legehennen in der Gemeinde Wischhafen amtlich bestätigt. Daraufhin wurde im Kreis Steinburg eine Überwachungszone eingerichtet, um die weitere Verbreitung der Tierseuche einzudämmen.

Die Geltungsdauer der angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in der Sperrzone beträgt mindestens 30 Tage. Die angeordneten Maßnahmen können nun aufgehoben werden. Die für die Überwachungszone verbindlich angeordneten Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen aus der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung sind somit ab Freitag, dem 17. Januar 2025, nicht länger gültig.

Die vollständige Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 15. Januar 2025 ist als Amtliche Bekanntmachung Nr. 2/2025 auf der Website des Kreises Steinburg unter www.steinburg.de veröffentlicht.

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