Vollstreckung
Was ist Vollstreckung?
1. Bescheid
2. Mahnung
3. Zahlungsaufforderung
4. Vollstreckung
Haben Sie einen Bescheid vom Kreis Steinburg erhalten und haben Sie den in dem Bescheid geforderten Betrag, trotz Mahnung und Ankündigung der Vollstreckung nicht bezahlt, wird der Vollstreckungsbeamte angewiesen, die offene Forderung beizutreiben. Die Beitreibung einer offenen Forderung bezeichnet man als Vollstreckung.
Welche Vollstreckungsmöglichkeiten gibt es?
Die Vollstreckung kann durch:
- Vollstreckung vor Ort
- Pfändung Ihres Lohnes
- Pfändung Ihres Kontos
- Pfändung von Sachen und Gegenständen
- Eintragungen in das Grundbuch
- Erzwingungshaft
- Zwangsversteigerung
erfolgen.
Was kostet es mich, wenn gegen mich vollstreckt wird?
Für Maßnahmen, die die Vollstreckung betreffen, entstehen grundsätzlich Kosten. Dies bedeutet, dass sich ein Forderungsbetrag mit Mahngebühren, Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten summieren kann. Für die Rückbuchung von Zahlungen im Lastschriftverfahren, Pfändungen usw. werden ebenfalls Gebühren erhoben.
Was ist die Vermögensauskunft?
Eine Vermögensauskunft (vorher Eidesstattliche Versicherung) kann von dem Vollstreckungsbeamten gefordert werden. Bei der Vermögensauskunft ist der Schuldner verpflichtet unter Eid mitzuteilen, welches Vermögen der Vollstreckungsschuldner hat. Sollte sich jemand seiner Vermögensauskunft verwehren, so kann die Vollstreckungsbehörde diese Vermögensauskunft durch Erzwingungshaft erzwingen.
Wie kann ich Vollstreckungsmaßnahmen verhindern?
Verhindern kann man Vollstreckungsmaßnahmen nur, indem man die Forderungen des Kreises Steinburg begleicht. Sollte man finanziell nicht in der Lage sein, die Forderungen in einer Summe zu begleichen, kann man im Notfall eine mögliche Ratenzahlung beim Kreis Steinburg beantragen. In jedem Fall ist es stets wichtig, dass man auf Bescheide reagiert.
Herr Martens, T. | Frau Kruse | Frau Frömberg |
04821/69 242 | 04821/69 452 | 04821/69 460 |
Amt Breitenburg | Amt Kellinghusen | Stadt Itzehoe |
Stadt Glückstadt | Hohenlockstedt | Amt Wilstermarsch |
Amt Horst-Herzhorn | Stadt Kellinghusen | |
Amt Krempermarsch | Amt Itzehoe-Land | |
Amt Schenefeld |
Name | Tel. |
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Frau Blumberg-Schmidt | 04821/69 578 |