Besondere Soziale Dienste
Team Kinderschutz
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde Entwicklung und eine gewaltfreie Erziehung (§1631 BGB).
Die Mitarbeiterinnen des Kinderschutzteams sind erste Ansprechpartnerinnen für Privatpersonen und Institutionen, die sich Sorgen um das Wohl von Kindern machen.
Das Jugendamt ist verpflichtet, alle Meldungen einzuschätzen und jeder Kindeswohlgefährdung nachzugehen.
Der Melder/ die Melderin bleibt auf Wunsch anonym.
Frau Winter, Teamleiterin | 04821/69 551 |
Frau Erdmann | 04821/69 622 |
Frau Schreiber | 04821/69 534 |
Frau Fuhrmann-Köhne | 04821/69 377 |
Mit dem am 01.01.2012 eingeführten Bundeskinderschutzgesetz wurde unter anderem der Auftrag der Jugendämter weiter konkretisiert. Mit den Änderungen im SGB VIII und der Einfügung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wurde der Stab Jugendhilfe & Controlling um die Sachgebiete Frühe Hilfen und Kinderschutz erweitert.
Während bei den Frühen Hilfen der Schwerpunkt im Auf- und Ausbau von Netzwerken liegt, hat das Sachgebiet Kinderschutz, mit Beratung und Information aller beteiligten Akteure im Kinderschutz, u.a. den Fokus auf die Qualitätssicherung.
Die Beratung ist kostenfrei!
Beratung bei möglicher Kindeswohlgefährdung
Es ist nicht immer leicht, Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung richtig zu beurteilen und ein mögliches Gefährdungsrisiko für Kinder und Jugendliche einzuschätzen. Hier möchte das Jugendamt des Kreises Steinburg alle Ratsuchenden unterstützen und bietet kostenfrei, anonymisiert und niedrigschwellig eine fachliche Beratung an.
Alle Personen, die beruflich, neben- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, und zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Unterstützung benötigen, können diese Beratung in Anspruch nehmen: Lehrkräfte, Ärzte/innen, Hebammen, Tagespflegepersonen, Personal in Schulen, Psycholog/innen, Mitarbeiter von Musik oder Ballettschulen, Trainer/innen in Sportvereinen, Ehrenamtliche, Honorarkräfte, Auszubildende, Mitarbeiter/innen im Einzelhandel, Gastronomie und Hand-werk etc.
Pseudonymisierte Beratung
Die Beratung erfolgt pseudonymisiert (der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal wird durch ein Pseudonym ersetzt) um eine Identifizierung des Betroffenen auszuschließen. Erst, wenn sich herausstellt, dass das Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, müssen dem Jugendamt konkrete Daten übermittelt werden, damit der notwendige Schutz sichergestellt werden kann. Sofern Sie es wünschen, werden Sie als Meldeperson, namentlich nicht erfasst. Diese Datenübermittlung darf auch von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten und Hebammen erfolgen.
Beratung, Unterstützung und Begleitung
- Beratung bei der Gefährdungseinschätzung
- Unterstützung beim Erarbeiten eines Hilfs- und Schutzkonzeptes
- Empfehlung weiterer Handlungsschritte
- Information über weitere unterstützende Angebote
- Hilfestellung zur Durchführung von Elterngesprächen
- Unterstützung bei der Klärung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
- Begleitung im Prozess, Erörterung und Abwägung von möglichen Zugängen, Hilfen und Unterstützung für das Kind/den Jugendlichen, die Eltern und Familie
Die gesetzliche Vorgabe des 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes besagt, dass alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung „hinsehen und selbst aktiv werden müssen“. Diese Personen haben Anspruch auf eine Fachberatung durch die Jugendämter, um im Prozess der Gefährdungseinschätzung mehr Handlungssicherheit zu erlangen.
Die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ unterstützt Sie bei der Gefährdungseinschätzung und erarbeitet mit Ihnen zusammen die nächsten möglichen Schritte, die Sie in Ihrem konkreten Fall gehen könnten.
Team Pflegekinderwesen
- informiert über die unterschiedlichen Pflegeformen,
- prüft die Eignung von Familien, die sich um die Aufnahme von Pflegekindern bewerben,
- vermittelt Kinder in geeignete Pflegestellen,
- betreut und unterstützt Pflegefamilien sowie Pflegekinder,
- arbeitet mit der Herkunftsfamilie in Angelegenheiten des Pflegekindes zusammen,
- kooperiert mit anderen Institutionen und Stellen (Schulen, Beratungsstellen, VormünderInnen etc.),
- organisiert Fortbildungs- und sonstige Veranstaltungen für Pflegeeltern.
So unterschiedlich die Lebenssituationen sind, aus denen Pflegekinder kommen, so unterschiedlich sind auch die möglichen Pflegeformen.
Wochenpflege
Wochenpflege ist ein Kompromiss für Eltern, die ihre Kinder während der Woche nicht selbst versorgen können. Die Kinder leben in der Regel fünf Tage bei ihren Pflegeeltern, das Wochenende verbringen sie zu Hause.
Kurzzeitpflege
Bei vorübergehender Abwesenheit der Hauptbezugsperson, z.B. wegen einer Krankheit mit stationärem Aufenthalt, einer Kur, Therapie oder einer anderen vorübergehenden Notlage, kann Kurzzeitpflege in Betracht kommen. Anfang und Ende des Pflegeverhältnisses sind klar festgelegt.
Bereitschaftspflege
In Bereitschaftspflegestellen werden Kinder übergangsweise aufgenommen, die unvorhersehbar und sofort aus ihrer Familie genommen werden müssen, beispielsweise in akuten Krisensituationen. Bereitschaftspflege kann ein paar Tage oder mehrere Wochen dauern.
Vollzeitpflege
Die Ausgangssituationen dieser Pflegeform sind unterschiedlich. Vollzeitpflege kann einerseits dem Wunsch leiblicher Eltern entsprechen, das Kind anderweitig unterzubringen, weil sie sich aus verschiedenen Gründen selbst außerstande sehen, das Kind z.Zt. zu erziehen. Es kann andererseits eine familiengerichtliche Entscheidung zur Unterbringung in Vollzeitpflege geben, weil Eltern ihre elterliche Sorge missbräuchlich ausgeübt, das Kind vernachlässigt oder auch unverschuldet versagt haben. Die zeitliche Dauer dieser Pflegeverhältnisse kann sehr unterschiedlich sein.
Wenn die Bedingungen in der Herkunftsfamilie nicht innerhalb eines –am Zeitempfinden des Kindes orientierten- vertretbaren Zeitraumes soweit verbessert werden können, dass die Eltern ihr Kind wieder selbst erziehen können, kann ein Pflegeverhältnis auf Dauer entstehen, d.h. bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes oder nach Lage des Einzelfalles noch darüber hinaus.
Es gibt viele Gründe, ein Pflegekind aufzunehmen. Wichtig ist, dass der gesamten Familie die Tragweite eines derartigen Schrittes vor der Aufnahme des Kindes bewusst wird. Denn hier kommt eine fremde Persönlichkeit mit anderen Werten, Gewohnheiten und Lebensanschauungen in Ihre Familie und wird bei Ihnen Selbstverständliches in Bewegung, vielleicht sogar ins Wanken bringen. Pflegekinder werden Sie vor schwierige erzieherische Aufgaben stellen und Ihren „langen Atem“ erproben. Diesen Schwierigkeiten werden Sie vor allem mit sehr viel Geduld, Verständnis und Durchhaltevermögen begegnen müssen.
Die Entschädigung: Es bedeutet Zufriedenheit, wenn Pflegeeltern gelernt haben, mit dem Kind zu wachsen, sich zu verändern und Konflikte durchzustehen. Häufig sind es gerade die besonderen Mühen und die kleinen und langsamen Fortschritte, die das Leben mit einem Pflegekind lohnenswert machen.
Die folgenden Vorausetzungen sind für uns wichtig, um ein Kind in Ihre Familie zu vermitteln.
Treffen die genannten Kriterien auf Ihre Familie zu?
- Der Altersunterschied zwischen Ihnen und dem Pflegekind sollte dem natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kindern entsprechen.
- Sie sollten nicht beide berufstätig sein. Für den Aufbau einer Beziehung ist die ständige Anwesenheit eines Elternteils wichtig.
- Ihre finanziellen Verhältnisse sollten gesichert sein. Für das Pflegekind zahlt Ihnen der Staat ein Pflegegeld.
- Sie sollten gesund sein.
- Der vorhandene Wohnraum sollte so bemessen sein, dass jedes Kind seinen persönlichen Bereich haben kann.
- Sie sollten Geduld, Verständnis, Toleranz und vor allem Durchhaltevermögen mitbringen.
- Sie sollten sich der persönlichen Herausforderung stellen, bereit sein, Konflikte durchzustehen und Veränderungen positiv zu beurteilen.
- Der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sollten Sie offen gegenüberstehen.
Findet ein Pflegekind Aufnahme in Ihrer Familie, so bedeutet dies ein Aufeinandertreffen zweier u.U. ganz verschiedener Welten. Denn das Kind kommt ja niemals alleine: es hat all die Einstellungen, Werthaltungen, und Gewohnheiten „mit dabei“, die es in seiner Herkunftsfamilie vermittelt bekam.
Die leiblichen Eltern bleiben für das Pflegekind wichtig, denn sie sind ein Teil von ihm.
Auch wenn die Beziehungen zu den leiblichen Eltern vielleicht nicht optimal sind, gibt es fast immer auch positive Seiten. Für leibliche Eltern ist die Trennung von ihrem Kind, selbst wenn sie mit der Unterbringung einverstanden sind, schmerzlich und wird als Indiz für Ohnmacht und Hoffnungslosigkeit genommen. Wichtig ist, dass sich Herkunfts- und Pflegeeltern mit einem hohen Maß an gegenseitigem Verständnis, Offenheit und Toleranz begegnen.
Adoptionsvermittlung | ||
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Zuständigkeiten | Erreichbarkeit | |
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04821/69 713 04821/69 553 | ||
Team Jugendhilfe im Strafverfahren | ||
Wir beraten, betreuen und begleiten straffällig gewordene Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) sowie deren Erziehungsberechtigte im Strafverfahren. Insbesondere erklären wir, was in dem Verfahren auf die Beschuldigten zukommen kann und bereiten so auf die Hauptverhandlung vor. Wir bringen die persönlichen, familiären und sozialen Gesichtspunkte der Beschuldigten im Verfahren ein und geben eine Stellungnahme zum Strafmaß ab. Erhalten die Beschuldigten eine Auflage oder Weisung aus dem Verfahren, begleiten und überwachen wir den Verlauf derselben. Im Einzelfall führen wir auch einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer (TOA) durch. Downloads: | ||
Steinburg Nord | 04821/69 587 | |
Steinburg West | 04821/69 718 | |
Frau Möller | Steinburg Süd Stadt Glückstadt Amt Krempermarsch, Amt Schenefeld, Amt Horst-Herzhorn | 04821/69 793 |
Team Eingliederungshilfe | ||
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Frau Meyer | Eingliederungshilfen Kreis Steinburg Süd | 04821/69 360 |
Frau Hutya | Eingliederungshilfen in Itzehoe | 04821/69 203 |
Frau Dohrn | Eingliederungshilfen Kreis Steinburg Nord | 04821/69 282 |
Frau Homann | Eingliederungshilfen 0 Jahre bis Schuleintritt | 04821/69 739 |
Wir bieten Weiterbildungsplätze zum Erwerb der staatlichen Anerkennung zur*zum Sozialpädagog*in an.
Weitere Informationen finden Sie hier.