Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss hat gem. § 7 Abs. 2 Ziffer 1 der Hauptsatzung des Kreises Steinburg:
- Gesetzliche Aufgaben und Angelegenheiten nach näherer Bestimmung durch die Satzung des Amtes für Jugend, Familie und Sport wahrzunehmen.
Nähere Informationen zu den Mitgliedern und den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses finden Sie hier!