Planung und Regionalentwicklung
Im Bereich der Regionalentwicklung sind folgende Aufgaben angesiedelt:
- Planungen der Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB), Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB, Ländliche Strukturentwicklung und Dorferneuerung
- städtebaufachliche Beratung der Gemeinden in Verfahren der Bauleitplanung sowie für Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB
- Genehmigung von Bebauungsplänen nach § 10 Abs. 2 BauGB
- Mitwirkung an den Kreisentwicklungskonzepten nach dem Landesplanungsgesetz in Kooperation mit den Gemeinden und der Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein
- Wahrnehmung der regionalplanerischen Belange in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein
- Vertretung des Kreises im Rahmen der „Gemeinsamen Landesplanung der Metropolregion Hamburg“
- Stellungnahmen zur Dorfentwicklungsplanung der Gemeinden
- Betreuung der Prozesse der ländlichen Strukturentwicklung (LSE) im Kreisgebiet
- TÖB-Stelle, Stellungnahmen als „Träger öffentlicher Belange“ im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinden
- Gewerbegebietskonzeption des Kreises Steinburg
- Verkehrskonzeption des Kreises Steinburg
Telefon | |
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Herr Huusmann | 04821/69 206 |
Frau Witte | 04821/69 849 |
Für Auskünfte zu Bebauungsplänen | |
Frau Kesten | 04821/69 254 |