Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Häufig gefragt - FAQs zur Biotonne

Weil es die gesetzliche Verpflichtung gibt, biologisch abbaubare Abfälle getrennt zu sammeln und zu verwerten. Bioabfälle werden als Rohstoff für die Kompost- und Biogasgewinnung genutzt. Bioabfälle dürfen nicht zusammen mit Restabfällen entsorgt werden. 

Ja, es sei denn die Bioabfälle werden kompostiert. Wer selber kompostiert muss schriftlich bestätigen, dass die Bioabfälle auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, vollständig und fachgerecht kompostiert werden. Wer sich für eine Kompostierung entscheidet, muss auch Lebensmittel- und Speiseabfälle, Wildkräuter und kranke Pflanzenteile kompostieren.

Eine Befreiung von der Biotonne erfolgt auf schriftlichen Antrag.

Eine Auflistung von Abfällen, die in die Biotonne gehören finden Sie HIER.

Biotonnen gibt es mit einem Füllvolumen von 60, 80 und 120 Litern.

Ein Richtwert sind 5 - 10 Liter Bioabfall pro Person und Woche. Für einen 4-Personenhaushalt wäre eine 60- oder 80 Liter-Biotonne ausreichend. Werden zusätzlich Gartenabfälle in die Biotonne entsorgt, muss mit einem deutlich höheren Volumen gerechnet werden.

Gebühren

Die Abfallgebühren finden Sie HIER.

Die Biotonnen werden alle 14 Tage geleert.

Die Termine finden Sie HIER.

Nein - die Biotonnen müssen beim Kreises Steinburg bestellt werden.

Abfallbehälter können nur von dem*der Grundstückseigentümer*in bestellt werden. Mieter*innen können keine Behälter anmelden.

Das Bestellformular finden Sie HIER.

Nein, kompostierbare Biofolienbeutel ("Bioplastikbeutel") und Plastiktüten dürfen nicht in die Biotonne entsorgt werden. Biofolienbeutel werden wärend des Abbauprozesses in den Anlagen nicht vollständig zersetzt. Plastiktüten und Biofolienbeutel verunreinigen das Biogut und führen zu Schäden an den Anlagen. Für die Vorsortierung in der Küche eignen sich Papiertüten.

 

Als Grundstückseigentümer*in können Sie eine Reinigung der Biotonne beauftragen. Die verschmutzte Tonne wird gegen eine gereinigte Tonne ausgetauscht. Der Tausch ist gebührenpflichtig. Die Behälterreinigung kann nicht von Mieter*innen beauftragt werden. Mieter*innen müssen sich an den*die Grundstückseigentümer*in wenden.

Hinweise zur Behälterreinigung finden Sie HIER.

Gartenabfälle können kostenpflichtig bei den Wertstoffhöfen abgegeben oder auf dem eigenen Komposthaufen verwertet werden. Die Entsorgung in die Biotonne und den amtlichen Bioabfallsack ist auch möglich.

Ja - im Kompostwerk werden auch die Eier von Schädlingen und andere Krankheitserreger abgetötet. Deshalb gehören kranke Pflanzenteile nicht auf den eigenen Kompost sondern in die Biotonne oder zum Wertstoffhof.

Nein, auf keinen Fall. Nicht nur Kohle-, sondern auch Holzasche ist häufig mit Schadstoffen belastet, die die Kompostqualität beeinträchtigen. Asche gehört - gut abgekühlt! - immer in die Restabfallgefäße.

Ja, Schalen von Südfrüchten können bedenkenlos in die Biotonne gegeben werden. Zitrusfrüchte und andere Südfrüchte sind zwar zur längeren Haltbarkeit häufig mit Spritzmitteln behandelt, diese werden jedoch über die Dauer des Kompostierungsprozesses zu unschädlichen Verbindungen abgebaut. 

Nein - Speiseabfälle aus Gastronomie und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) dürfen nicht in die Biotonne geworfen werden. Sie müssen getrennt gesammelt und an zugelassene Lebensmittelentsorger abgegeben werden. Zugelassene Entsorger in der Nähe finden Sie in den Gelben Seiten oder im Internet.

Nach oben