Illegale Entsorgung von E-Schrott
Alte Elektrogeräte aus Haushalten müssen dem Kreis Steinburg überlassen werden. Diese Verpflichtung ist in verschiedenen Gesetzen und in der Abfallentsorgungssatzung des Kreises geregelt. Die Abgabe von Altgeräten an Altmetallsammler, Schrotthändler oder nicht autorisierte Annahmestellen ist unzulässig. Das hat einen Grund: Elektrogeräte enthalten neben wertvollen Rohstoffen auch Schadstoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium, Nickel, PCB und FCKW. Daher hat der Gesetzgeber Vorschriften zur fachgerechten Behandlung und Verwertung der Geräte erlassen. Das soll verhindern, dass Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Das Ziel der „fliegenden Händler“ und der Altmetall– und Sperrmüllsammler ist in den allermeisten Fällen nicht die ordnungsgemäße Verwertung der Altgeräte, sondern der Verkauf der enthaltenen Metallteile. Dafür werden die Geräte von den Sammlern unsachgemäß zerlegt und ausgeschlachtet. Die Reste werden oft ordnungswidrig entsorgt oder landen sogar in der Landschaft.