Was darf in den Gelben Sack?
In den Gelben Sack dürfen Verkaufsverpackungen aus:
- Kunststoff, z. B.:
- Joghurtbecher
- Spül- und Waschmittelflaschen
- Plastiktüten und -folie
- Styropor
- Margarinebecher
- Plastiktuben
- Metall, z. B.:
- Getränkedosen
- Konservendosen
- Metallverschlüsse
- Alufolien, -deckel und -schalen
- Metalltuben
- Verbundstoff, z. B.:
- Getränkekartons
- Milchkartons
- Vakuumverpackungen (z. B. für Kaffee)
- verschweißte Folien (z. B. für Wurst)
Nicht in den Gelben Sack gehören:
- Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe ohne Verpackungseigenschaft, z.B.
- Kinderspielzeug
- Kugelschreiber
- CD Hüllen
- Druckerpatronen und -kartuschen
- Verpackungen, die ausschließlich aus Papier oder Pappe bestehen. Sie gehören in die Papiertonnen, auch wenn sie einen „Grünen Punkt“ haben, z. B.:
- Keksschachteln
- Pizzakartons
- Eierpappen
- Brötchentüten
- Glasverpackungen gehören in die Altglascontainer, z. B.:
- Einwegflaschen
- Glaskonserven
- stark verschmutzte Verpackungen. Diese Abfälle gehören in die Restmüllsäcke, -tonnen oder -container.
- Hausmüll gehört in die Restmüllsäcke, -tonnen oder -container, z. B.:
- Windeln
- Tapeten
- Hygieneartikel
- Bioabfall. Er gehört in die Biotonne oder ist selbst zu verwerten (z. B. Komposthaufen).
- schadstoffhaltige Abfälle gehören zur Schadstoffsammlung, z. B.:
- Batterien