FAQs zur Umstellung Restmülltonne
Die Umstellung hat viele Vorteile, z. B.
- Jährlich werden 900.000 schwarze Restabfallsäcke eingespart.
- Keine Verschmutzungen durch aufgerissene Säcke.
- Rückenfreundliches Arbeiten für die Müllwerker und verringerte Verletzungsgefahr. Das zulässige Füllgewicht beim Sack liegt bei 15 kg. Das zulässige Füllgewicht bei der Tonne je nach Behältergröße ab 40 kg.
- Restmülltonnen lassen sich leicht bewegen.
- Einkauf der Abfallsäcke im Einzelhandel entfällt.
Pro Person müssen in 14 Tagen 14 l Restmüllbehältervolumen vorgehalten werden.
Daraus ergeben sich folgende Behältergrößen:
Personenanzahl Behältergröße in 14 Tagen
1-2 Personen 40 Liter-Behälter
3-4 Personen 60 Liter-Behälter
5-8 Personen 120 Liter-Behälter
9– 12 Personen 120 Liter + 60 Liter-Behälter
12-17 Personen 240 Liter-Behälter
bis 47 Personen 660 Liter-Behälter
bis 78 Personen 1.100 Liter-Behälter
Eine Übersicht der Abfallgebühren finden Sie HIER.
Die 40,60 und 120 Liter Tonnen sind ca. 48 cm breit, 55 cm tief und 94 cm hoch.
Die 240 Liter Tonne ist ca. 58 cm breit, 74 cm tief und 107 cm hoch.
Die 660 Liter und 1.100 Liter Behälter brauchen Platz zum Rangieren und einen festen Untergrund.
Die 660 Liter Restmüllcontainer sind ca. 140 cm breit, 78 cm tief und 120 cm hoch.
Die 1.100 Liter Restmüllcontainer sind ca. 140 cm breit, 120 cm tief und 150 cm hoch.
Ausnahmsweise, aber nur für Grundstücke, auf denen tatsächlich kein Platz zum Aufstellen von Restabfalltonnen vorhanden ist und dieser auch nicht geschaffen werden kann. Bitte wenden Sie sich an den Kreis unter restabfall[at]steinburg.de. Die Abfallberatung vereinbart mit Ihnen im Zweifelsfall einen Termin für eine Ortsbesichtigung.
Die Müllsackhalter dürfen Sie weiter verwenden, auf den Wertstoffhöfen abgeben oder kostenlos zur Sperrmüllentsorgung anmelden.
Wenn Sie gelegentlich mal mehr Restabfall haben, können graue 70 l Beistellsäcke mit dem Aufdruck des Kreises Steinburg im Einzelhandel oder auf den Wertstoffhöfen gekauft und zur Abfuhr neben die Tonne gestellt werden.
Die Verkaufsstellen finden Sie auf der Homepage des Kreises oder in der Abfall-App. Eine Übersicht der Abfallgebühren finden Sie HIER.
Nachbarn, deren Grundstücke aneinander grenzen, sich gegenüberliegen oder über Eck angrenzen, können Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Das Mindestvolumen ist auch hier zu berücksichtigen. Die gemeinsame Nutzung ist per Formular zu beantragen und kann per E-Mail an restabfall[at]steinburg.de oder per Post an den Kreis Steinburg gesandt werden.
Das ist möglich. Es muss dem Kreis jedoch mitgeteilt werden, wieviel Liter des Abfallbehälters in etwa vom Gewerbe und wieviel Liter vom Haushalt genutzt werden.
Bitte informieren Sie den Kreis Steinburg unter restabfall[at]steinburg.de
Wenden Sie sich bitte an restabfall[at]steinburg.de oder rufen Sie die Abfallberatung unter 04821-69484 an.