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FAQs zur Umstellung Restmülltonne

Die Umstellung hat viele Vorteile, z. B.

-       Jährlich werden 900.000 schwarze Restabfallsäcke eingespart.

-       Keine Verschmutzungen durch aufgerissene Säcke.

-       Rückenfreundliches Arbeiten für die Müllwerker und verringerte Verletzungsgefahr. Das zulässige Füllgewicht beim Sack liegt bei 15 kg. Das zulässige Füllgewicht bei der Tonne je nach Behältergröße ab 40 kg.

-       Restmülltonnen lassen sich leicht bewegen.

-       Einkauf der Abfallsäcke im Einzelhandel entfällt.

Das kann nur der/die Eigentümer*in eines Grundstücks oder Ihre Hausverwaltung. 

Pro Person müssen in 14 Tagen 14 l  Restmüllbehältervolumen vorgehalten werden. 

Daraus ergeben sich folgende Behältergrößen:

Personenanzahl Behältergröße in 14 Tagen 

1-2 Personen     40 Liter-Behälter

3-4 Personen     60 Liter-Behälter

5-8 Personen         120 Liter-Behälter

9– 12 Personen 120 Liter + 60 Liter-Behälter

12-17 Personen 240 Liter-Behälter 

bis 47 Personen 660 Liter-Behälter

bis 78 Personen 1.100 Liter-Behälter 

Es werden alle Personen bei der Berechnung des Mindestvolumens berücksichtigt, die auf dem Grundstück gemeldet sind.

Singlehaushalte haben die Möglichkeit, eine vierwöchentliche Leerung der 40 l Tonne zu beantragen.

Eine Übersicht der Abfallgebühren finden Sie HIER.

Die 40,60 und 120 Liter Tonnen sind ca. 48 cm breit, 55 cm tief und 94 cm hoch. 

Die 240 Liter Tonne ist ca. 58 cm breit, 74 cm tief und 107 cm hoch. 

Die 660 Liter und 1.100 Liter Behälter brauchen Platz zum Rangieren und einen festen Untergrund.

Die 660 Liter Restmüllcontainer sind ca. 140 cm breit, 78 cm tief und 120 cm hoch. 

Die 1.100 Liter Restmüllcontainer sind ca. 140 cm breit, 120 cm tief und 150 cm hoch.

Nein, alle müssen die Tonnen des Kreises Steinburg nutzen.

Ausnahmsweise, aber nur für Grundstücke, auf denen tatsächlich kein Platz zum Aufstellen von Restabfalltonnen vorhanden ist und dieser auch nicht geschaffen werden kann. Bitte wenden Sie sich an den Kreis unter restabfall[at]steinburg.de. Die Abfallberatung vereinbart mit Ihnen im Zweifelsfall einen Termin für eine Ortsbesichtigung.

Die amtlichen Schwarzen Säcke können NICHT mehr genutzt werden.

Für die Müllabfuhr können die amtlichen Schwarzen Säcke nicht mehr genutzt werden. Sie können die Säcke nur noch im privaten Bereich verbrauchen.

Die Müllsackhalter dürfen Sie weiter verwenden, auf den Wertstoffhöfen abgeben oder kostenlos zur Sperrmüllentsorgung anmelden. 

Wenn Sie gelegentlich mal mehr Restabfall haben, können graue 70 l Beistellsäcke mit dem Aufdruck des Kreises Steinburg im Einzelhandel oder auf den Wertstoffhöfen gekauft und zur Abfuhr neben die Tonne gestellt werden. 

Die Verkaufsstellen finden Sie auf der Homepage des Kreises oder in der Abfall-App. Eine Übersicht der Abfallgebühren finden Sie HIER.

Nachbarn, deren Grundstücke aneinander grenzen, sich gegenüberliegen oder über Eck angrenzen, können Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Das Mindestvolumen ist auch hier zu berücksichtigen. Die gemeinsame Nutzung ist per Formular zu beantragen und kann per E-Mail an restabfall[at]steinburg.de oder per Post an den Kreis Steinburg gesandt werden. 

Sie können die Behältergröße grundsätzlich selbst wählen. Es muss aber gewährleistet sein, dass sämtliche nicht verwertbaren Restabfälle dem Kreis angedient werden. Es muss mindestens eine 40 Liter-Tonne mit vierwöchentlicher Leerung genutzt werden

Das ist möglich. Es muss dem Kreis jedoch mitgeteilt werden, wieviel Liter des Abfallbehälters in etwa vom Gewerbe und wieviel Liter vom Haushalt genutzt werden.

Bitte informieren Sie den Kreis Steinburg unter restabfall[at]steinburg.de

Wenden Sie sich bitte an restabfall[at]steinburg.de oder rufen Sie die Abfallberatung unter 04821-69484 an.

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