Amtsärztlicher Dienst
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsärztlichen Dienstes nehmen Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen. Die Beauftragung des Amtsärztlichen Dienstes erfolgt im Rahmen gesetzlicher Grundlagen durch andere Behörden und durch Privatpersonen.
Es werden Untersuchungen und Begutachtungen u.a. zu folgenden Themen durchgeführt:
- Einstellungs- und Dienstfähigkeitsuntersuchungen für Beamte*innen und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Kurmaßnahmen für Beihilfeberechtigte
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Begutachtungen und Stellungnahmen nach Sozialrecht: z.B. Eingliederungshilfen, Krankenkostmehrbedarf, Umzugsfähigkeit
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen im Auftrag der Ausländerbehörden
- Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit, der Haftfähigkeit
- Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit, zur Feststellung des Nachteilsausgleichs für Studierende
Wie bekomme ich einen Termin?
Sobald ein Untersuchungsauftrag vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Untersuchung oder sie vereinbaren direkt mit uns einen Termin.
Welche Unterlagen muss ich zu meiner Untersuchung mitbringen?
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren Personalausweis, sofern vorhanden das Auftragsschreiben sowie sämtliche verfügbare medizinische Unterlagen (Atteste, Arztbriefe, Impfpass etc.) mit.
Wo finde ich Informationen zum Schutze meiner personenbezogenen Daten?
Die Informationen des Amtsärztlichen Dienstes gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in dem Dokument Datenschutzhinweise.