Stiftung Mutter und Kind
Stiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens
Zweck der Stiftung ist es, Mittel zur Verfügung zu stellen für ergänzende Hilfen, die werdenden Müttern die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern.
- Auf Leistungen aus der Stiftung Mutter und Kind besteht kein Rechtsanspruch
- Bewilligungen erfolgen im Auftrage der Stiftung „Familie in Not“
Anträge dürfen nur vor der Geburt entgegengenommen werden, vorrangig in den ersten Schwangerschaftsmonaten. Antragstellerinnen, die sich wegen einer Notlage an die Beratungsstelle wenden, ist unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen Hilfe zu gewähren.
Name | Frau Vogl-Baade |
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Beratung und Antragstellung | Montag 8.00 bis 11.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 11.00 Uhr |
Zimmer | 40 |
Telefon | 04821/69 344 |
Fax | 04821/699 344 |
Die Schwangerschaftskonfliktberatung erreichen sie im Sozialpsychiatrischen Dienst.