Präsenzbelehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz
Bitte beachten Sie folgende Hinweise.
Einen Termin für die Präsenzbelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen:
Die Belehrung mit anschließender Ausstellung der Bescheinigung und Gebührenentrichtung dauert etwa eine Stunde. Damit die Veranstaltung stattfinden kann, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen notwendig.
Die Gebühr für die Belehrung mit Ausstellung der Bescheinigung beträgt 28 Euro. Die Gebühr ist nach der Belehrung nach Möglichkeit mit der EC-Karte zu entrichten. Die Gebühr wird aufgrund der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 26.09.2018 in der jeweils gültigen Fassung festgesetzt.
Erscheinen Sie bitte spätestens 5 Minuten vor Beginn der Belehrung im Gesundheitsamt. Die Gruppe wird dann zu Beginn der Belehrung in den Seminarraum geführt. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen, können Sie nicht mehr an der Belehrung teilnehmen.
Der Belehrungsort ist das Gesundheitsamt in der Viktoriastraße 17a (Straße gegenüber des Bahnhofes, Gesundheitsamt schräg gegenüber des Hauptgebäudes der Kreisverwaltung).
Die Parkmöglichkeiten vor dem Gesundheitsamt sind sehr begrenzt, aber im Parkhaus des nahegelegenen ZOB sehr gut.
Genauere Informationen über das vorgeschriebene Verhalten und über die betreffenden Erkrankungen können Sie einem Merkblatt des Robert Koch-Instituts entnehmen, das im Downloadbereich heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.
Belehrungen für Schulpraktika sind gebührenfrei. Ein Praktikumsnachweis der Schule, welche das Praktikum als Schulpraktikum erklärt, ist zur Belehrung mitzubringen. Für Praktika, welche die Schüler in den Ferien oder ihrer Freizeit ausüben wollen, ist die Belehrung kostenpflichtig.
Ausreichende Deutschkenntnisse sind für die Belehrung erforderlich. Sie haben bei uns die Möglichkeit, einen Dolmetscher mitzubringen. In diesem Fall melden Sie sich bitte telefonisch bei uns an.
Größere Gruppen (z.B. Firmen) sowie Schulpraktikanten melden sich bitte ebenfalls telefonisch an.