Meldewesen zu übertragbaren Krankheiten
Für schnelle und gezielte Maßnahmen der Gesundheitsbehörden beim Auftreten übertragbarer Krankheiten ist ein gut funktionierendes Meldewesen unerlässlich. Erst durch das Infektionsschutzgesetz wurde es möglich, auf elektronischem Wege anonymisierte Krankendatensätze vom Gesundheitsamt über die Landesbehörde zum Robert-Koch-Institut zeitnah zu übermitteln und auf allen Ebenen auszuwerten.
Grundlage dafür sind die Meldungen der Ärzte über meldepflichtige Krankheiten und Meldungen der Laboratorien über meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern. Für die Meldung der Ärzte ist ein Meldebogen vorgegeben (kann im Downloadbereich am rechten Rand dieser Seite heruntergeladen werden!), für die Meldung der Laboratorien ist ein spezieller Labormeldebogen vorgesehen (kann im Downloadbereich am linken Rand dieser Seite heruntergeladen werden!). Die meldepflichtigen Krankheiten bzw. Krankheitserreger sind auf den Meldebögen verzeichnet.
Für die nicht namentliche Meldung von Labornachweisen von HIV, treponema pallidum, Echinococcus sp., Plasmodium sp. sowie konnatale Rubellavirus- und Toxoplasma gondii-Infektionen ist ein Meldebogen des Robert-Koch-Instituts zu verwenden, der direkt an das Robert-Koch-Institut, Berlin, zu senden ist. Meldebögen für diese Erregernachweise nach §7 Abs. 3 IfSG können bezogen werden:
Anschrift | Robert Koch-Institut Infektionsepidemiologie Stresemannstraße 90-102 10963 Berlin |
---|---|
Faxnummer | 030/45 47-35 66 |
info[at]rki.de |
Für die Meldung von Impfreaktionen/-schäden gemäß § 6 (1) Nr. 3 Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt ist ebenfalls ein spezieller Meldebogen (kann im Downloadbereich am linken Rand dieser Seite heruntergeladen werden!) vorgesehen. Die Meldung kann auch online abgegeben werden; ein entsprechendes Formular kann direkt auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ausgefüllt werden.
Kindergärten, Schulen und andere Gemeinschafteinrichtungen müssen gem. § 34 IfSG bestimmte Erkrankungen, Ausscheider bestimmter Erreger und Personenmit Kontakt zu erkrankten Familienmitgliedern unverzüglich dem Gesundheitsamt melden. Ein geeignetes Meldeformular kann im Downloadbereich am linken Rand dieser Seite heruntergeladen werden. Auf diesem Bogen sind die meldepflichtigen Erkrankungen verzeichnet.
Sie erreichen die entsprechenden Ansprechpartner/innen unter der E-Mail infektionsschutz[at]steinburg.de.