Schwangerschaftskonfliktberatung des Gesundheitsamtes
Ziel der Beratung
- Informationen geben, Hilfen aufzeigen
- Betroffenen eine eigenverantwortliche Konfliktlösung ermöglichen
Unsere Möglichkeiten
- helfende Gespräche führen
- rechtliche und soziale Informationen geben
- auf Wunsch Kontakt zu anderen Institutionen herstellen
Unser Anliegen
Auch wenn die Beratung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, liegt die Entscheidung bei der Frau/dem Paar. Wir wollen den Entscheidungsprozess begleiten, uns als Gesprächspartner anbieten, gewünschte Informationen liefern und stehen für den Fall, dass es zu einem Abbruch kommt, auch danach zur Verfügung.
Wir wünschen uns, dass eine Entscheidung ohne Druck und Angst getroffen werden kann. Dabei wollen wir helfen.