Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste
Jeder ambulante Pflegedienst, der einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat, kann bei den zuständigen Stellen Investitionskostenförderung beantragen.
- Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI
- Ein Schreiben, aus dem Hervorgeht, seit wann der Pflegedienst besteht. Alternativ kann auch das folgende Formular ausgefüllt werden: Anmeldung als Selbständiger in einem Gesundheitsberuf
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-PflegeGAGSHrahmen/part/X
Amt | Gesundheitsamt |
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Ansprechperson | Herr Hemke |
Anschrift | Viktoriastraße 17a 25524 Itzehoe |
Telefon | 04821/69 525 |
hemke[at]steinburg.de |
- Antrag auf Investitionskostenförderung
- Testat
- Anmeldung als Selbständiger in einem Gesundheitsberuf
- Verwendungsnachweis
- Vereinbarung gemäß § 6 Abs. 2 Landespflegegesetz über die Gewährung pauschaler Zuschüsse an ambulante Pflegedienste zur Abgeltung laufender Aufwendungen im Sinne des § 82 Abs. 3 SGB XI