Untere Bauaufsichtsbehörde
Aufgaben
- Baugenehmigungen und Vorbescheide für bauliche Anlagen
- Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung
- Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr
Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sowie Auskünfte und Akteneinsichten erhalten Sie von den Mitarbeitern der Bauverwaltungsabteilung.
Ihnen als Bürgerinnen und Bürger, Bauherren und Architekten stehen die Mitarbeiter der Bauaufsicht im Rahmen der Bauberatung und als Begleitung im Baugenehmigungsverfahren zur Seite. Durch eine intensive Beratung soll das bestmögliche Ergebnis innerhalb des geltenden Rechts für Sie erreicht werden. Wert legen wir hierbei aber auch auf den Interessenausgleich zwischen Antragstellern, Nachbarn und öffentlichen Belangen.
Dem Vorbehalt einer Baugenehmigung unterliegen in der Regel alle Gebäude und anderen baulichen Anlagen, die bei ihrer Errichtung, Veränderung oder Nutzung ein Gefährdungspotenzial bergen, oder in der Lage sind, öffentliche Belange zu beeinträchtigen.
Mit dem Genehmigungsvorbehalt für Bauvorhaben soll sichergestellt werden, dass Verstöße gegen das Baurecht nicht erst bei der Bauausführung, sondern schon bei der Planung ausgeräumt werden können (sog. Präventivprüfung). Auch wenn die Einreichung der Genehmigungsunterlagen oft als lästig empfunden wird, schützt die Baugenehmigungspflicht Bauherren und Architekten vor einem baurechtswidrigen Verhalten.
Zuständigkeit | Ansprechpartner |
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Bauvoranfragen (§ 75 LBO) im gesamten Kreisgebiet | Frau Reimers |
Freistellungsanzeigen (§ 62 LBO) im gesamten Kreisgebiet | Frau Kesten, W. |
Zuständigkeit | Ansprechpartner |
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Amt Breitenburg | Frau Bredenbeck |
Stadt Glückstadt | Frau Bredenbeck |
Gemeinde Hohenlockstedt | Frau Schnoor |
Amt Horst-Herzhorn | Herr Lienau |
Amt Itzehoe-Land | Herr Koschel |
Amt Kellinghusen | Frau Schnoor |
Amt Krempermarsch | Herr Koschel |
Amt Schenefeld | Frau Warsitz |
Amt Wilstermarsch + Stadt Wilster | Frau Warsitz |
Baukontrollen im gesamten Kreisgebiet | Herr Nummsen |