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Leitidee

Die Leitidee bildet den Planungsrahmen für die weiteren Planungen. Dieser städtebauliche Rahmen wurde neben den Bedarfen und dem Kostenrahmen im Dezember 2016 durch den Kreistag beschlossen.

Die vollständige Beschlussvorlage, die Grundlage des Kreistagsbeschlusses ist, sehen Sie hier:

© eigene Darstellung

Der Ideenwettbewerb und die anschließende Mehrfachbeauftragung wurden durchgeführt, um von verschiedenen Planern Konzepte für einen Neubau der Kreisverwaltung zu erhalten. Das Ziel war es, durch mehrere Planer möglichst unterschiedliche und vielfältige Entwürfe zu erhalten.
In der Abschlussveranstaltung der Mehrfachbeauftragung am 26.09.2016 wurden die Entwürfe mit der Fachjury und den Teilnehmern in Bezug auf städtebauliche Aspekte, wie z. B. die städtebauliche Wirkung, räumliche Beziehungen zueinander oder die Lage des Haupteinganges diskutiert.
Nach dem Blick „von außen“ wurden die Entwürfe dann aus der Sicht der Verwaltung „von innen“ geprüft. Hierbei wurde der Fokus z. B. auf die Einhaltung rechtlicher Anforderungen, wirtschaftlicher Gesichtspunkte oder der Nutzbarkeit für Besucher und Mitarbeiter gelegt.

Die besonders gelungenen Aspekte der verschiedenen Planungen wurden nach der intensiven Prüfung extrahiert und zu einer Leitidee zusammengefasst. Die Leitidee bildet den Planungsrahmen, ohne endgültige Aussagen zu Grundrissdetails oder Gestaltungen zu treffen.

Lesen Sie im Folgenden, wie sich die Leitidee durch die Diskussion verschiedener Fragestellungen entwickelte:

Die Viktoriastraße hat hinsichtlich städtebaulicher Gesichtspunkte eine hervorgehobene Bedeutung in Itzehoe. Aus diesem Grund soll die Kreisverwaltung, wie in der Vergangenheit, auch zukünftig an diesem Standort präsent sein.
Das Landesamt für Denkmalpflege hat im Sommer 2016 die Denkmaleigenschaft der Gebäude der Viktoriastraße „Ensemble Bahnhofstraße / Viktoriastraße Itzehoe“ als Mehrheit baulicher Anlagen festgestellt. Der Denkmalschutz bezieht sich auf das Äußere der Gebäude, also vor Allem die Straßenfassaden.

Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung beschäftigten sich die Architekten mit dem Erhalt der Fassaden oder der Sanierung der Gebäude. Die anschließende Prüfung der Sanierung oder Teilsanierung der Gebäude (siehe Entwurf von Agather Bielenberg) machte deutlich, dass durch die geplanten Maßnahmen kein zeitgemäßer und kundenorientierter Betrieb möglich ist und damit kein funktionaler Mehrwert erreicht wird. Ein Eingriff in Decken oder Wände ist statisch höchst anspruchsvoll, da es sich bei allen Bauteilen um tragende Bauteile handelt.
Zusätzlich wären zur Überwindung der Höhenunterschiede bis zu 30 m lange Rampen erforderlich. Im Sinne gesetzlicher Regelungen entspricht das keiner Barrierefreiheit. Durch die aufwändigen statischen und brandschutztechnischen Maßnahmen sind die Sanierungslösungen voraussichtlich teurer als die Herstellung eines Neubaus in Verbindung mit dem Erhalt der Fassaden. Folglich werden sich die Planungen auf einen Neubau hinter den Bestandsfassaden konzentrieren.

Der Erhalt der Fassaden einschließlich deren denkmalgerechter Sanierung verursacht zusätzliche oder höhere Kosten von derzeit geschätzt 3,1 Mio. € (siehe auch "Kostenrahmen", weiter unten auf dieser Seite). Die Fassade muss zunächst vom Gebäude getrennt und im Bauablauf geschützt werden. Der Bauablauf ist durch die vorhandene Fassade eingeschränkt. Die denkmalgerechte Sanierung der Fassade erfordert unter Umständen teurere Bauteile als für einen Neubau.

Darum soll parallel zur Planung „Neubau hinter Bestandsfassade“ ein Entwurfs- und Partizipationsprozess initiiert werden, um eine qualitätsvolle Neubaufassade zu entwickeln, die sich in das Stadtbild einfügt und denkmalrechtlich genehmigungsfähig ist.

© eigene Darstellung
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Aus den Wettbewerben haben sich zwei verschiedene Ansätze der Bebauung herausgestellt: die Bebauung mit Einzelbaukörpern und die des gegliederten Gesamtbaukörpers.

Für die Leitidee wurde der gegliederte Baukörper gewählt. Dieser überzeugt vor allem aus funktionalen Gründen, wie z. B. einer guten Erreichbarkeit aller Flächen und der Möglichkeit einer optimalen Orientierung. Innere Umstrukturierungen der Verwaltungsorganisation sind durch die Gebäudeform problemlos umsetzbar.

Das städtebauliche Konzept der Einzelbaukörper konnte nicht überzeugen. Die Struktur der Einzelbaukörper  versucht, die kleinteilige Bebauung der Umgebung widerzuspiegeln. Durch die erforderlichen großen Bauvolumina passen sich die jeweiligen Baukörper allerdings nicht der vorhandenen Bebauung an, sondern werden in drei Dimensionen, der Höhe, der Breite und der Tiefe sichtbar. Weitere Nachteile ergeben sich aus einer verminderten Flexibilität, eines erhöhten Unterhaltungsaufwandes und einer erschwerten Orientierung.

© Agather Bielenberg

Eine Gliederung der Fassade und die Reduzierung der Geschosshöhe auf drei Geschosse ermöglichen, dass sich auch ein gesamter Baukörper in der Post- und Karlstraße der Umgebungsbebauung anpasst. Die Leitidee geht dabei von einer Gliederung entsprechend innerer Funktionen aus, also z. B. in Eingangs- und Erschließungsbereichen. Rhythmische und großmaßstäbliche Vor- und Rücksprünge, wie in zwei Entwürfen aus der Mehrfachbeauftragung dargestellt, sind zu vermeiden. Abgesehen von einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Grundrisse erzeugen sie eine Monotonie. Zusätzlich steigen Unterhaltungs- und Betriebskosten überproportional an.

© Martinoff

Nach wie vor soll der Haupteingang der Kreisverwaltung über die Viktoriastraße erreichbar und als solcher auch erkennbar sein. Dies entspricht der historischen Adressbildung und der Bedeutung dieser Straße.
Gleichzeitig sollte eine barrierefreie Zugänglichkeit des Haupteinganges einer modernen öffentlichen Verwaltung selbstverständlich sein. Hierzu gehört auch die nahe Anordnung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen.
Eine Freifläche zum Zwecke des Aufenthaltes vor einem Haupteingang einer großen Verwaltung ist außerdem sinnvoll.
Aus diesen Gründen wurde das Konzept fast aller Entwürfe aufgenommen, in denen der Haupteingang zurückversetzt von der Viktoriastraße, über die Baulücke der „Alten Apotheke“ erreichbar ist.

Im Inneren ist das Foyer des Haupteinganges angemessen großzügig zu gestalten. Besucher sollten sich von hier aus leicht orientieren können, bei Bedarf aber auch Hilfe an einem prägnanten Informationsschalter erhalten können.
Durch die zentrale Lage des Haupteinganges sind sowohl Verwaltung als auch Multifunktionssaal schnell erreichbar.

© Martinoff
©Johannsen, Martinoff

Der neue Konferenzbereich dient nicht alleine der Durchführung der Kreistagssitzungen. Vielmehr finden dort, neben Fachausschuss- und Kreistagssitzungen, auch zahlreiche Schulungen und andere vielfältige Veranstaltungen statt. Der Raum ist zukünftig mehrfach teilbar, so dass er auch im normalen Verwaltungsbetrieb für Besprechungen nutzbar ist. Die Räumlichkeiten sollten daher für Kreismitarbeiter leicht erreichbar sein.
Auch für externe Besucher soll der Konferenzbereich gut erreichbar sein. Eine Sichtbarkeit des Saals aus dem öffentlichen Raum heraus schafft eine gute Orientierung und transportiert zugleich Transparenz und Offenheit.
Der Konferenzbereich wird im Bereich Poststraße/Karlstraße angeordnet. Die genaue Lage wird im weiteren Planungsprozess geprüft.

© Agather Bielenberg
© eigene Darstellung

Die Schleifen der geplanten Acht ergeben in der Mitte des Komplexes einen zentralen Kreuzungspunkt an dem die neuen Gebäudeteile mit den vorhandenen Gebäuden verbunden werden. Ausgehend von diesem zentralen Kreuzungspunkt  sind die zwei Gebäudeschleifen jeweils barrierefrei zu erfahren und zu erlaufen. Für einen verbesserten Nutzungskomfort wird das Treppenhaus im Kreuzungspunkt aufgeweitet und übersichtlicher gestaltet.
In den Gebäuden entlang der Viktoriastraße werden die Geschosshöhen des historischen Landratsamtes übernommen. Der Geländeanstieg in der Karlstraße wird innerhalb des Gebäudes mit großzügigen Rampen nachvollzogen.

© Johannsen

Der Kostenrahmen wurde für einen Neubedarf von rd. 10.100 m² grob ermittelt.

Eine Kostenermittlung kann zu diesem Zeitpunkt, also bevor eine Vorplanung vorliegt, nur auf Grundlage pauschaler Kostenkennwerte erfolgen.

Für die Abschätzung der Kosten wurden daher die Kostenkennwerte der Variantenuntersuchung aus 2015 verwendet, entsprechend der allgemeinen Kostensteigerungen angepasst und um besondere „Kostentreiber“ ergänzt . Mit dem Zuschlag einer geringen Sicherheit in Höhe von 1,5 % beträgt die grobe Kostenschätzung 36,6 Mio. €. Für den Erhalt der Fassade sind dabei Kosten in Höhe von 3,1 Mio. € enthalten.
Im Vergleich zur Standortuntersuchung aus 2015 ergeben sich aus verschiedenen Faktoren Mehrkosten. Zu nennen sind hier z. B. die denkmalgerechte Sanierung der Bestandsfassaden, zusätzliche Grunderwerbs- und Abrisskosten sowie die allgemeine Preissteigerung.

Die für die Schätzung zugrunde gelegten Baustandards und die Differenzierung der Kosten nach Kostengruppen können sie ⇒ hier, in der Beschlussvorlage, nachlesen.

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