Untere Jagdbehörde
Die Untere Jagdbehörde wacht über die Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften. Hierzu trifft sie die notwendigen Anordnungen. Zum Jagdrecht gehören z. B. das Bundesjagdgesetz und das Landesjagdgesetz. Weiterhin erteilt, verlängert und widerruft sie Jagdscheine.
Zum Ausüben der Jagd ist das Ablegen der Jägerprüfung Voraussetzung. Nähere Auskünfte hierzu gibt die untere Jagdbehörde. Diese erteilt auch Jagdscheine und trifft Anordnungen rund um die Jagd.
Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung der Jägerprüfung bietet die Kreisjägerschaft Steinburg an.
Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen
Für die Erstausstellung oder Verlängerung Ihres Jagdscheines reichen Sie bitte per Post oder in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Kreisgebäudes Viktoriastr. 16 – 18, 25524 Itzehoe ein:
- Den von Ihnen unterschriebenen Antragsvordruck >>>KLICK<<<,
- einen Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung mit der Versicherungszeit über den von Ihnen beantragten Zeitraum (maximal 3 Jahre)
- Ihren Jagdschein
Kann Ihr alter Jagdschein nicht mehr verlängert werden (die Seite 5 ist bereits vollständig ausgefüllt), benötigen Sie zusätzlich noch ein neues Passbild.
Weitere Angaben bzw. Unterlagen werden bei Bedarf gesondert angefordert.
Die Antragsbearbeitung nimmt aufgrund notwendiger Prüfungen eine gewisse Zeit in Anspruch. Es wird empfohlen, den Verlängerungsantrag mind. 1 Monat vor Ablauf des gültigen Jagdscheines einzureichen.
Ansprechpartner
Telefon | |
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04821/699 311 (Fax) | |
Herr Hartnack, J. | 04821/69 337 |
Frau Kanzmeier | 04821/69 580 |