Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi und Mietwagen)
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Der Besitz der Führerscheinklasse -B-
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - nicht älter als 3 Monate (beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart: "O")
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- augenfachärztliches Gutachten
- Bei erstmaliger Erteilung oder bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ein Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit.
Zusatzinformationen
- Der Bewerber muss das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse -B- sein.
- Falls die Erlaubnis für Taxen gelten soll, muss der Bewerber in einer Prüfung nachweisen, dass er die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht (Regelung gültig bis 31.07.2021).
- Ab 01.08.2021 muss ein Fachkundenachweis beigebracht werden. Der genaue Inhalt und die hierfür zuständige Institution wird derzeit vom Bundesverkehrsministerium verhandelt.
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Hinweis
- Für die Ausstellung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist der Besitz des EU-Kartenführerscheines zwingend erforderlich (siehe auch Euroführerschein (Umtausch)).
Gebühr
- 43,90 EUR
- 30,70 EUR – zusätzlich, wenn die Ablegung einer Ortskundeprüfung erforderlich ist (Regelung bis 31.07.2021)
Kartenzahlung ist ausdrücklich erwünscht.
Einen Termin für die Dienstleistung "Fahrgastbeförderung" können Sie hier buchen.