Umzug bzw. Adressänderung oder Namensänderung
Die Fahrerlaubnis bleibt durch die Namensänderung durch bspw. Heirat unberührt. Sie müssen keine Mitteilung über die Namensänderung machen und es muss kein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusammen mit Ihrem Personalausweis ist nachvollziehbar, um welche Person es sich handelt.
Wünschen Sie trotzdem einen Umtausch? Dann besuchen Sie die Seite "EU-Kartenführerschein (Umtausch)".
Eine Mitteilung über eine Adressänderung ist grundsätzlich nicht erforderlich, da der Kartenführerschein keine Speicherung der aktuellen Wohnanschrift vorsieht.