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Kfz-Zulassung

Aufgrund einer größeren Softwareumstellung kommt es derzeit aus personellen Gründen zu erheblichen Einschränkungen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Aufgrund dessen können leider bis auf Weiteres keine A- und Z-Aufrufmarken während der Öffnungszeiten mehr zur Verfügung gestellt werden!
Es ist erforderlich, einen Termin
hier zu buchen.

Sie benötigend aus wichtigen privaten oder wirtschaftlichen Gründen einen Notfalltermin? Bitte schreiben Sie eine E-Mail an zulassungsbehoerde[at]steinburg.de und nennen Sie dabei eine ausführliche Begründung, wieso Sie dringend einen Termin benötigen. Für Rückfragen geben Sie bitte unbedingt eine Telefonnummer an. Bitte teilen Sie außerdem mit, wann es Ihnen terminlich passt. Ihr Anliegen wird dann zeitnah geprüft und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Unabhängig davon: Am 27.12.2024 hat die Kreisverwaltung Steinburg - und somit auch die Zulassungsbehörde - geschlossen.

 

 

Terminvereinbarung derzeit notwendig!

Für Ihr Anliegen in der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen, da die Ziehung einer Aufrufmarke zu erheblichen Wartezeiten führen kann. Kapazitätsbedingt ist es außerdem möglich, dass bereits vorzeitig keine Aufrufmarken mehr zur Verfügung gestellt werden können.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Termine können online für die Kfz-Zulassungsbehörde hier vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass im Regelfall nur das von ihnen gebuchte Anliegen im vereinbarten Termin bearbeitet werden kann (es ist also zum Beispiel grundsätzlich nicht möglich, eine Zulassung zu beantragen, wenn lediglich ein Termin für eine Abmeldung gebucht worden ist). Im Notfall, oder wenn Sie nicht die Möglichkeit einer Onlinebuchung haben, können Termine auch telefonisch unter 04821 / 69 500 vereinbart werden.

Öffnungszeiten: Wann kann ich welche Aufrufmarke ziehen?

Von 7:30 bis spätestens 12:00 Uhr ist es möglich eine A-Aufrufmarke und eine Z-Aufrufmarke zu ziehen. Nachmittags (montags und dienstags von 14:00 bis spätestens 15:15 Uhr und donnerstags von 14:00 bis spätestens 17:30 Uhr) ist es zusätzlich möglich eine A-Aufrufmarke zu ziehen.

Die Ziehung einer A-Aufrufmarke (Kurzanliegen) ist möglich, sofern Sie maximal drei Kurzanliegen (z. B. Abmeldung, Adressänderung, Namensänderung, Kurzzeitkennzeichen, rotes Kennzeichen, technische Änderung, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I, Saisonänderung der Zulassung, Umkennzeichnung ohne Halterwechsel, Auskünfte...) haben. Anderenfalls ist die Ziehung einer Z-Aufrufmarke (Zulassung etc.) notwendig. Hier sind maximal drei größere Anliegen (z. B. Wiederzulassung, Umschreibung, Neuzulassung, Ausfuhrkennzeichen,  Verlust Fahrzeugbrief) zuzüglich gegebenenfalls maximal drei Kurzanliegen möglich, ansonsten ist die Vereinbarung eines Termins zwingend erforderlich.

Kann ich meinen Antrag nicht einfach online stellen?

Bis auf Weiteres ist der Onlinedienst für den Kreis Steinburg leider nicht mehr verfügbar. An einer Problemlösung wird gearbeitet. Es ist allerdings davon auszugehen, dass dies noch mehrere Monate dauern wird.

Sie wollen vor Ort aus dem eigenen Fahrzeug heraus den Aufrufbildschirm für Ihre Termin- bzw. Aufrufnummer verfolgen?

Diesen können Sie hier (mobile Ansicht) oder hier (Desktop-Ansicht) öffnen.

Reservierung Wunschkennzeichen

Wenn Sie ein Fahrzeug erwerben oder aber Sie sind mit dem vorhandenen Kennzeichen nicht zufrieden, können Sie Wunschkennzeichen (bestimmte Buchstaben-/Ziffernkombination) erhalten.

Wenn Sie eine Reservierung vornehmen möchten, klicken Sie bitte  hier.

Telefonzeiten

Die Telefonzeiten der Zulassungsbehörde sind von Montag bis Freitag zwischen 07:30 und 12:00 Uhr. In diesem Zeitraum stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbehörde am Montag, Dienstag und Donnerstag ab 14:00 Uhr zusätzlich - allerdings eingeschränkt - erreichbar ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in diesem Zeitraum möglicherweise nicht alle Anrufe entgegennehmen können. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Anliegen vorzugsweise während der Telefonzeit von 07:30 bis 12:00 Uhr zu klären.

Für dringende Angelegenheiten außerhalb der Telefonzeit können Sie uns außerdem gerne eine E-Mail an zulassungsbehoerde@steinburg.de senden. Teilen Sie in der E-Mail bitte Ihre Telefonnummer mit, damit wir Sie im Bedarfsfall auch telefonisch erreichen können. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

 

 

Ansprechpartner/in (siehe hierzu auch Telefonzeiten)
E-MailTelefon
Telefax
Team Kfz-Zulassungzulassungsbehoerde(at)steinburg.de 04821/69 50004821/699 508
Herr Struve, Sachgebietsleitungstruve(at)steinburg.de
Frau Schütt, stv. Sachgebietsleitungschuett(at)steinburg.de

Dienstgebäude: Adenauerallee 8, 25524 Itzehoe

Die anfallenden Verwaltungsgebühren in der Zulassungsbehörde bitte möglichst per Girocard (EC-Karte) oder Kreditkarte (PIN-Eingabe gegebenenfalls erforderlich) entrichten.

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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