Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
Nach Ablauf von 7 Jahren seit der Außerbetriebsetzung gelten Fahrzeuge als endgültig aus dem Verkehr gezogen; damit erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Verlängerung der Frist ist nicht zulässig.