Beibehaltung von Kennzeichen innerhalb von Deutschland bei Umzug
Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Kennzeichen an einem Fahrzeug beibehalten?
Das Fahrzeug muss zugelassen sein.
Die Kennzeichen dürfen nicht gestohlen oder in Verlust geraten sein.
Bei der nun zuständigen Zulassungsbehörde ist die Umschreibung des Fahrzeuges und die Beibehaltung des Kennzeichens zu beantragen.
Muss ich ein Kennzeichen beibehalten?
Nein, Sie können weiterhin bei der Ummeldung des Fahrzeuges bei der neuen zuständigen Zulassungsbehörde dem Fahrzeug ein Kennzeichen dieser Behörde zuteilen lassen. In diesem Falle ist allerdings zu beachten, dass die bisherigen Kennzeichen (mit Siegel) vorgelegt werden müssen.
Muss ich weiterhin Fristen wahren?
Ja, auch weiterhin müssen Sie "unverzüglich" die "Umschreibung" des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde vornehmen.
Welche Erleichterung tritt ein, wenn ich das Kennzeichen beibehalte?
Sie sparen sich die Kosten für neue Kennzeichenschilder. Außerdem ist die Zulassungsgebühr niedriger und Sie müssen kein SEPA-Lastschriftmandat und keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen. In der Regel wird des Weiteren auch keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt.
Kann ich das Kennzeichen auch beibehalten, wenn ich ein zugelassenes Fahrzeug (dem ein deutsches auswärtiges Kennzeichen zugeteilt ist) erwerbe?
Ja, allerdings ist dann die Vorlage der üblichen Zulassungsunterlagen (z.B. SEPA-Lastschriftmandat, eVB etc.) weiterhin erforderlich.
Kann ich nach erfolgter Umschreibung und Beibehaltung eines Kennzeichens einer anderen Zulassungsstelle zu einem späteren Zeitpunkt dem Fahrzeug ein "IZ-Kennzeichen" zuteilen lassen?
Ja, Sie können jederzeit eine "Umkennzeichnung" bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Die Umkennzeichnung ist gebührenpflichtig; neben den Kosten für die "IZ-Kennzeichenschilder" sind nochmals Gebühren für die Umkennzeichnung zu entrichten. Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bevor Sie sich für das Beibehalten von Kennzeichen entscheiden.
Besteht auch bei "roten Händler - und Oldtimerdauerkennzeichen" die Möglichkeit das Kennzeichen beizubehalten?
Nein, die Ausnahmeregelung bezieht sich lediglich auf fahrzeugbezogene Kennzeichen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörde Steinburg gerne zur Verfügung.