Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen und/oder Fahrzeugpapieren
Benötigt werden beim Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
- Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters)
- Verlusterklärung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (den Vordruck finden Sie hier unter den Namen "Verhandlungsniederschrift Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I")
- Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Bei Verlust eine Fahrzeugscheines alten Musters zusätzlich der Fahrzeugbrief
- Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"
Benötigt werden beim Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
- Zulassungsbescheinigung I oder Abmeldebescheinigung
- Verlusterklärung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Antrag auf Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II")
- Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
- Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"
- Ein persönliches Erscheinen ist grundsätzlich erforderlich, da eine Versicherung an Eides Statt abgenommen werden muss.
Benötigt werden beim Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
- Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Verlusterklärung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Verlusterklärung amtliches Kennzeichen")
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Anzeige
- Wenn nur ein Kennzeichen verloren/gestohlen wurde, ist das zweite mitzubringen.
- Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"
Zu Ihrer eigenen Sicherheit muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden, d.h. Sie erhalten ganz neue Kennzeichenkombination und die alten Kennzeichen werden für 10 Jahre gesperrt.