Neuzulassung
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt)
- Abnahme nach § 21 StVZO, so genannte Bauratabnahme, für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
- Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code der Versicherungsgesellschaft)
- SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) den Vordruck erhalten Sie hier
- Sollte das Fahrzeug für landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden, ist vom Fahrzeughalter anstelle des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer) ein Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (den Vordruck finden Sie hier) auszufüllen.
- zusätzlich
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")
- Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte die folgende Seite "Die neuen Zulassungsbescheinigungen"
Gebühr
- Grundgebühr: 30,90 Euro
jeweils zusätzlich:
- gegebenenfalls einer Kennzeichenreservierung (2,60 EUR)
- gegebenenfalls eines Wunschkennzeichens (10,20 EUR)
- gegebenenfalls sonstige individuelle Gebühren
- und gegebenenfalls zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder bei einem Schilderhersteller Ihrer Wahl (vor Ort oder über das Internet) bei der Beantragung von neuen „IZ-Kennzeichenschilder"
- Wunschkennzeichen können Sie hier reservieren. Aufpreis: 12,80 EUR (Reservierung + Wunschkennzeichen)