Rote Kennzeichen für Händler und Kfz-Betriebe
Rote Dauerkennzeichen können durch die Kfz-Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, zugeteilt werden.
Für die Vergabe eines roten Kennzeichens werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt
- ein schriftlicher Antrag (diesen finden Sie hier unter dem Namen "Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens für Kfz-Gewerbe")
- eine Versicherungsbestätigung für ein rotes Kennzeichen (eVB)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
- Polizeiliches Führungszeugnis für die Erteilung von roten Kennzeichen, dieses ist zur Feststellung der Zuverlässigkeit erforderlich (beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- bei Erledigung durch Dritte: Zusätzlich eine Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei Anmeldung einer Firma: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) - den Vordruck erhalten Sie hier
Ansprechpartner | |
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Herr Struve | 04821/69 508 |
Frau Schütt | 04821/69 512 |