Feuerwehrwesen
Die Kreise haben nach dem Brandschutzgesetz die überörtlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahrzunehmen. Insbesondere haben sie,
- überörtliche Ausbildungslehrgänge durchzuführen,
- erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten,
- eine ständig mit entsprechend geschulten Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten, die Notrufe annimmt und an die zuständige Feuerwehr weiterleitet und die zusammen mit der Rettungsleitstelle betrieben werden kann,
- eine Kreisfeuerwehrzentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten, zu unterhalten und auf dem neuesten Stand zu halten,
- zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen „Löschzug-Gefahrgut“ aufzustellen und zu unterhalten, sofern dies auf andere Weise nicht sichergestellt ist,
- ein Informationssystem über gefährliche Stoffe und Güter vorzuhalten, das das Land bereitstellt.
Dem Kreisfeuerwehrverband Steinburg wurden die in den Ziffern 1, 4 und 5 genannten Aufgaben übertragen. Bei den übrigen Aufgaben wirkt der Kreisfeuerwehrverband mit.