Verkehrslenkung Verkehrsregelung
Bei Katastrophenalarm wird der gesamte in das gefährdete Gebiet fließende Straßenverkehr nach vorbereiteten Plänen umgeleitet, um eine mögliche Gefährdung von Personen durch das Betreten oder Befahren des gefährdeten Gebietes zu verhindern.
Das gefährdete Gebiet verlassende Personen werden aufgefordert, sofern Kontaminationen oder Strahlenexpositionen zu vermuten sind, sich zu den eingerichteten Notfallstationen zu begeben.
Die für den übrigen Verkehr (Schienenverkehr, Schifffahrt, Luftverkehr) zu treffenden Maßnahmen werden von den dafür zuständigen Stellen nach Unterrichtung durch die Katastrophenschutzleitung aufgrund eigener Planungen veranlasst.
Die für diese Maßnahme notwendigen Ansprechpartner, Absperrmaterialen (Verkehrszeichen, Absperrbänder, -schranken usw.) sowie die für diese Maßnahmen notwendigen Sperr- und Lenkungspunkte sind in einem gesonderten Verkehrslenkungsplan geregelt.
Die Straßensperrungen werden auf Anordnung des Katastrophenabwehrstabes von den zuständigen Straßenmeistereien durch Verkehrszeichen veranlasst. Der Verkehrslenkungsplan legt fest, dass das gefährdete Gebiet eine Zone im Umkreis von 10 km um das Kraftwerk herum umfasst. Lagebedingt können weitere Umleitungen eingerichtet werden.