Maßnahmen des Betreibers
Der Betreiber hat neben der Durchführung anlageninterner Schutzmaßnahmen u.a. die folgenden weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Behörden durchzuführen:
- Fortlaufende Information der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und der Katastrophenschutzbehörde einschließlich Übermittlung aller Angaben zur Beurteilung der Anlagensituation und Gefahrenlage in der Umgebung
- Abstellung einer sachkundigen Kontaktperson zur Katastropheneinsatzleitung
- Messungen und Probenahmen in der Umgebung