Gemeindeprüfungsamt
Bei den kommunalen Körperschaften (Gemeinden, Städte, Ämter und Zweckverbände) in den Kreisen Steinburg und Dithmarschen sind schwerpunktmäßig die Haushalts- und Wirtschaftsführung und die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Kassengeschäfte zu prüfen. Daneben werden Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfungen intensiviert, um Einspareffekte darzustellen und zur Haushaltskonsolidierung der kommunalen Körperschaften beizutragen. Der regelmäßige Prüfungsrhythmus ist aufgrund des Kommunalprüfungsgesetzes bei den Ordnungsprüfungen auf fünf Jahre und bei den Kassenprüfungen, die unvermutet durchzuführen sind, auf zwei Jahre festgelegt worden. Die Gemeindeprüfung ist eine Aufgabe der allgemeinen unteren Landesbehörde, für die der jeweilige Landrat handelt. In seiner Eigenschaft als Leiter des Gemeindeprüfungsamtes ist der gemeinsame Amtsleiter somit gegenüber den Landräten verantwortlich.
die Anlage 2 finden hier:
Personal/Organisation
- GPA Rundschreiben Zusammenstellung regelmäßiger Prüfungsbemerkungen im Bereich Personal und Organisation (Stand 2022)
- GPA Rundschreiben Zusammenstellung regelmäßiger Prüfungsbemerkungen im Bereich Personal/Organisation(Stand 2021)
- GPA Rundschreiben Zusammenstellung regelmäßiger Prüfungsbemerkungen im Bereich Personal/Organisation(Stand 2018)
- GPA Anschreiben 2018 zum Rundschreiben Zusammenstellung regelmäßiger Prüfungsbemerkungen im Bereich Personal/Organisation