Rechnungsprüfungsamt
Die Kreisverwaltungen und die Einrichtungen sowie Beteiligungen der Kreise Dithmarschen und Steinburg werden im Rahmen der Rechnungsprüfung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung i. V. m. der Gemeindeordnung jährlich geprüft. Die Prüfungsschwerpunkte legt der gemeinsame Prüfungsamtsleiter aufgrund seiner unabhängigen Dienststellung fest. Über Prüfungsfeststellungen ist gegenüber den Selbstverwaltungsgremien der Kreise unter Beteiligung der Landräte zu berichten.
Bei der Rechnungsprüfung der beiden Kreise dominieren die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung im Rahmen der Jahresabschlüsse, die laufende Überwachung der Kassen- und Finanzbuchhaltungen, die Prüfung der Vermögens- und Schuldenverwaltung sowie die wirtschaftliche Planung und Ausführung von Baumaßnahmen einschließlich der Auftragsvergaben und der ordnungsgemäßen Verwendung von Zuweisungen und Kostenbeiträgen anderer Verwaltungsträger. Neben der rechtmäßigen Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben wird aufgrund der angespannten Finanzsituation beider Kreise die wirtschaftliche und zweckmäßige Aufgabenwahrnehmung verstärkt geprüft.