Ausbildungsförderung für Schüler
Achtung!
Das Sozialamt ist umgezogen. Sie finden uns seit dem 09.09.2019 in der Beethovenstraße 2 in Itzehoe im 2. Stock.
Ausbildungsförderung (BAföG) wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Auf den Bedarf sind das maßgebende Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern anzurechnen.
Für Schülerinnen und Schüler ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung bei der für den Wohnort der Eltern maßgebenden Kreisverwaltung zuständig. Wer an einer staatlichen Hochschule studiert, sollte sich an das Amt für Ausbildungsförderung (meistens Studentenwerk), das an der Hochschule eingerichtet ist, wenden.
Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sind schriftlich zu beantragen. Antragsformulare gibt es für Schüler, deren Eltern im Bereich des Kreises Steinburg wohnen, im Internet unter http://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php. Die ferner erforderliche Zusatzerklärung zum Vermögen fügen Sie den Antragsunterlagen bitte bei.
Die Anträge sollten so weit wie möglich ausgefüllt und jedenfalls unterschrieben sein. Studenten erhalten die erforderlichen Formulare beim für sie zuständigen Studentenwerk. Anträge können hier auch online gestellt werden!
Schülerinnen und Schüler erhalten Ausbildungsförderung als Zuschuss, müssen diese Leistungen daher nicht zurückzahlen.
Sollten Sie zum Themenbereich "BAföG" Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nachstehend genannten Sachbearbeiter/innen, gerne auch per E-Mail an bafoeg.steinburg[at]afa.landsh.de.
Weitere Informationen zum BAföG gibt es im Internet unter www.bafög.de.
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