Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
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Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Regionale Hinweise
Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:
- Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
- Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung
Fristen
Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Weitere Informationen
Gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 30.04.1992 §11 Abs. 1 dürfen Entwässerungsanlagen auf Grundstücken nur nach einer Genehmigung durch die Landeshauptstadt Kiel (Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung) hergestellt oder geändert werden. Hierzu gehören auch sämtliche Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb und außerhalb des Bestandsgebäudes.
verwandte Vorgänge
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
- Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Formulare
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
Fleethörn 9
24103 Kiel
|
Fax:
+49 431 901-62657
E-Mail:
tiefbauamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)
Tel:
0431 901-4372
|
Fax:
0431 901-744372
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)
Tel:
0431 901-4374
|
Fax:
0431 901-744374
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)
Tel:
0431 901-4364
|
Fax:
0431 901-744364
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)
Tel:
+49 431 901-4382
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung
Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-4364
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung)
Tel:
0431 901-4372
|
Fax:
0431 901-744372
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung)
Tel:
0431 901-4374
|
Fax:
0431 901-744374
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung)
Tel:
0431 901-4364
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Fax:
0431 901-744364
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung)
Tel:
+49 431 901-4382
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-3766
|
Fax:
+49 431 901-63781
E-Mail:
umweltschutzamt[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php
Öffnungszeiten:
Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.