Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Landesportal Schleswig-Holstein
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Regionale Hinweise
Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:
- Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
- Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung
Fristen
Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
Weitere Informationen
Gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 30.04.1992 §11 Abs. 1 dürfen Entwässerungsanlagen auf Grundstücken nur nach einer Genehmigung durch die Landeshauptstadt Kiel (Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung) hergestellt oder geändert werden. Hierzu gehören auch sämtliche Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb und außerhalb des Bestandsgebäudes.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
Fleethörn 9
24103 Kiel
|
Fax:
+49 431 901-62657
E-Mail:
tiefbauamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)
Tel:
0431 901-4372
|
Fax:
0431 901-744372
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)
Tel:
+49 431 901-4382
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung
Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-4364
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung)
Tel:
0431 901-4372
|
Fax:
0431 901-744372
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung)
Tel:
+49 431 901-4382
E-Mail:
grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-3766
|
Fax:
+49 431 901-63781
E-Mail:
umweltschutzamt[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php
Öffnungszeiten:
Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.