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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.


Beschreibung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

Regionale Hinweise

Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:

     

  • Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
  • Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung
  •  

 


Fristen

Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein


Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 30.04.1992 §11 Abs. 1 dürfen Entwässerungsanlagen auf Grundstücken nur nach einer Genehmigung durch die Landeshauptstadt Kiel (Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung) hergestellt oder geändert werden. Hierzu gehören auch sämtliche Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb und außerhalb des Bestandsgebäudes.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

Fleethörn 9
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)

4372 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: 0431 901-4372   |   Fax: 0431 901-744372
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)

4382 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: +49 431 901-4382  
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung

Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-4364  
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung)

4372 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: 0431 901-4372   |   Fax: 0431 901-744372
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung)

4382 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: +49 431 901-4382  
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft

Holstenstraße 104
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-3766   |   Fax: +49 431 901-63781
E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php


Öffnungszeiten:

Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.


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