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Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.


Beschreibung

Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie

  • bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
  • über Internetportale der Bundesländer,
  • oder über das Grundsteuerportal für die Grundsteuerreform.

    • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.

Kurztext

  • Bodenrichtwertkarte Auszug
  • Informationen über Bodenrichtwerte, z.B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens
  • kostenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte über

    • Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort
    • Internetportale der Bundesländer
    • oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)

      • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.

  • mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei
  • schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erfolgen auf formlosen Antrag und sind nach Maßgabe des Landesrechts kostenpflichtig
  • zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

 


Zuständigkeit

Bei Fragen zu Bodenrichtwerten aufgrund der Grundsteuerreform ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nicht zuständig, sondern das örtliche Finanzamt. 

 

Hotline bei Fragen zur Grundsteuerreform im Finanzamt Kiel: 0431 602-4400

 

Webseite des Finanzamtes Kiel. 

 

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein sowie die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer erhalten Sie in den unten stehenden Links.


Fristen

keine


erforderliche Unterlagen

keine


Rechtsgrundlage

§ 196 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 196 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Rechtsbehelf

Leistungsklage auf Auskunftserteilung


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

Mercatorstraße 1
24106 Kiel
Tel: +49 431 383-0   |   Fax: +49 431 383-2099
E-Mail: Poststelle[at]LVermGeo.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/lvermgeosh_node.html

Postanschrift:

24062 Kiel


Landeshauptstadt Kiel - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Andreas-Gayk-Straße 23 - 25
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2546   |   Fax: +49 431 901-62536
E-Mail: gutachterausschuss[at]kiel.de
Web: gutachterausschuss-kiel.de/


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.30 - 13.00 Uhr
Do 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung


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